der
Xayambe GmbH
Fischlaker Str. 104
45239 Essen
E-Mail: info@xayambe.de
Web: www.xayambe.de
Sitz der Gesellschaft: Fischlaker Str. 104, 45239 Essen, Deutschland
Handelsregister: HRB 33321 – Amtsgericht Essen
Geschäftsführer: Fabian Groß
Diese AGB sind Teil der Xayambe GmbH Verträge und Angebote mit allen Auftraggebern – in laufender und künftiger Geschäftsbeziehung.
Wir erbringen unsere Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern, die den Xayambe-AGB widersprechen, gelten nur insoweit, als dass Xayambe GmbH ausdrücklich zugestimmt hat.
Bestellungen und Aufträge oder Ergänzungen dazu bedürfen der Schrift- oder Textform.
Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Texte wird von uns meist entweder die männliche oder weibliche Form von personenbezogenen Hauptwörtern gewählt. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung eines anderen Geschlechts. Alle Geschlechter (m/w/d) mögen sich von den Inhalten unserer Website, Blog-Beiträgen, Newslettern, Angeboten, Produktbeschreibungen, etc. gleichermaßen angesprochen fühlen.
Die Xayambe GmbH wird die Leistungen mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen am Sitz der Xayambe GmbH von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr MEZ erbringen. Wünscht der Auftraggeber die Erbringung von Leistungen auch außerhalb der vorgenannten Zeiten, wird die Xayambe GmbH diesem Wunsch im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten ggf. gegen Kostenerstattung entsprechen.
Die Xayambe GmbH erbringt die Leistungen auf professionelle Art und Weise, sorgfältig, unter Anwendung des bei Vertragsschluss aktuellen Stands der Technik sowie unter Beachtung der im Angebot vereinbarten Anforderungen. Die Xayambe GmbH wird Richtlinien des Auftraggebers beachten, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
Die Xayambe GmbH wird den Auftraggeber unterrichten, wenn Hindernisse oder Beeinträchtigungen auftreten, die Auswirkung auf die Leistungen haben.
Sind Beratungsleistungen Gegenstand der Leistungen der Xayambe GmbH, so ist die Xayambe GmbH allein für die vertragsgemäße Erbringung der Beratungsleistungen im vereinbarten Umfang, nicht aber für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs, gleich welcher Art, auf Seiten des Auftraggebers, verantwortlich.
Sind Entwicklungsleistungen Gegenstand der Leistungen der Xayambe GmbH, so räumt die Xayambe GmbH dem Auftraggeber an Software und sonstigen Arbeitsergebnissen, die entwickelt werden, ein nicht-ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, diese zu nutzen. Diese Rechtseinräumung bezieht sich auf die vereinbarten Nutzungsarten.
Die Xayambe GmbH ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Dritte als Subunternehmer einzusetzen. Die Xayambe GmbH ist bei der Wahl der Personen, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden, frei.
Die von der Xayambe GmbH eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber und unterliegen nicht dessen Weisungsbefugnis. Dies gilt insbesondere, soweit sie Leistungen in den Räumen des Auftraggebers erbringen.
Für manche Leistungen ist als technische Voraussetzung der Bezug von Leistungen Dritter durch den Kunden selbst erforderlich. Soweit die Xayambe GmbH für die Erbringung der Leistungen Dienstleistungen, Software, Lizenzen oder sonstige Bestandteile von Dritten bezieht, unterliegen die Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und diesen Dritten gesonderten, von diesen AGB abweichenden Bedingungen und Bestimmungen. Der Kunde wird insoweit unabhängig von den mit der Xayambe GmbH geschlossenen Verträgen weitere, ggf. kostenpflichtige Verträge schließen müssen. Für diese Bestandteile ist grds. der Dritte, nicht die Xayambe GmbH verantwortlich.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverzüglich auf Anforderung, Namen und Kontaktdaten eines zuständigen und entscheidungsbefugten Ansprechpartners zu nennen.
Die Projekt- und Erfolgsverantwortung für eigene Projekte, in denen die Xayambe GmbH unterstützt, verbleibt beim Auftraggeber.
Der Auftraggeber wird der Xayambe GmbH bei Bedarf Räume und Arbeitsplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber hat der Xayambe GmbH und deren Personal sowie den eingesetzten Subunternehmern dazu insbesondere bei Bedarf zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu seinen Geschäftsräumen zu gewähren.
Darüber hinaus wird der Auftraggeber der Xayambe GmbH alle vorhandenen und für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig aktiv und unaufgefordert zur Verfügung stellen sowie dafür Sorge tragen, dass auf Seiten des Auftraggebers in ausreichender Anzahl geeignete Ansprechpersonen mit dem erforderlichen Fachwissen zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, in seinen Systemen eigenverantwortlich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die von der Xayambe GmbH zu erbringenden Leistungen erbracht werden können, insbesondere, jedoch ohne Beschränkung hierauf, die notwendigen Schnittstellen zu den Leistungen von der Xayambe GmbH bereit zu stellen. Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Sofern die Leistung der Xayambe GmbH in einem abnahmefähigen Werk besteht, so ist der Auftraggeber zur unverzüglichen Abnahme der fertiggestellten Leistungen verpflichtet. Die Xayambe GmbH kann dem Auftraggeber nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Gibt der Auftraggeber innerhalb der Frist keine Erklärung ab, gilt das Werk als abgenommen. Spätestens mit Nutzung der Leistungen durch den Auftraggeber gelten diese als abgenommen.
Weitere spezielle Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ergeben sich ggf. aus dem Angebot.
Erbringt der Auftraggeber diese Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß und hat dies Auswirkungen auf die von der Xayambe GmbH zu erbringenden Leistungen, so kann die Xayambe GmbH – unbeschadet weitergehender Rechte – eine entsprechende angemessene Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen (bspw. Änderungen des Zeitplans und der Vergütung) verlangen. Sofern der Xayambe GmbH durch nicht ordnungsgemäße oder nicht rechtzeitige Erbringung der Mitwirkungsleistungen ein Mehraufwand entsteht, kann die Xayambe GmbH diesen dem Auftraggeber unter Anwendung seiner üblichen Preise gesondert in Rechnung stellen.
Stornobedingungen:
10 Kalendertage vor dem Event 100% der Gebühren;
11-30 Kalendertage vor dem Event 50% der Gebühren.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt. Insoweit gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 628 BGB.
Die Xayambe GmbH erbringt die Leistungen gemäß Vereinbarung und soweit erforderlich in den Geschäftsräumen des Auftraggebers. Soweit eine Durchführung in den Geschäftsräumen des Auftraggebers nicht vereinbart ist, ist die Xayambe GmbH in der Auswahl des Leistungsorts frei.
Der Auftraggeber ist berechtigt, schriftlich Änderungen der Leistungen zu verlangen. Die Xayambe GmbH wird das Änderungsverlangen des Auftraggebers zeitnah prüfen. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsverlangens erforderlich, ist die Xayambe GmbH berechtigt, für den mit der Prüfung erforderlichen Aufwand eine gesonderte Vergütung zu verlangen.
Leistungsänderungen sind durch eine entsprechende Vereinbarung schriftlich zu dokumentieren. Solange die Vertragsparteien keine Vereinbarung über eine Leistungsänderung getroffen haben, wird die Xayambe GmbH die Leistungen gemäß der ursprünglichen Vereinbarung erbringen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung auf Basis des tatsächlich bei der Xayambe GmbH entstandenen Aufwands zu zahlen. Materialaufwand, Reisekosten und Spesen werden in tatsächlich angefallener Höhe vergütet, soweit nicht aus dem Angebot, aus der Rechnung oder sonstigen Vereinbarungen eine fixe Vergütung (als Pauschalangebot, Festpreis oder ähnliches) vereinbart ist. Soweit auf Basis von Personentagen abgerechnet wird, umfasst ein Personentag 8 Zeitstunden Arbeitszeit. Nicht voll geleistete Personentage werden anteilig auf Viertelstundenbasis vergütet. Die Vergütung wird dem Auftraggeber am Ende eines jeden Monats unter Spezifizierung der Tätigkeit und ihrer Dauer, unter Berücksichtigung eventuell bereits geleisteter Zahlungen, in Rechnung gestellt.
Leistungen außerhalb der vereinbarten Zeiten sind gesondert zu vergüten.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, die gesondert auszuweisen ist.
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich für die Leistungen des Vormonats, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Die Vergütung ist mit Zugang der Rechnung fällig und zahlbar.
Die Xayambe GmbH behält sich vor, 50% des Projektvolumens auf Basis des Kostenvoranschlages im Vorfeld der Leistungserbringung, nach Freigabe des Auftrages durch den Kunden, in Rechnung zu stellen. Diese sind dann fällig und zahlbar (“Vorkasse”).
Soweit ein Mangel des Werks vorliegt, ist die Xayambe GmbH nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Herstellung eines neuen mangelfreien Werks berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, gelten die nachfolgenden Regelungen.
Die Xayambe GmbH haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen wird die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen der vereinbarten Leistungen typischerweise gerechnet werden muss.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Xayambe GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht haftet die Xayambe GmbH nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens.
Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem von der Xayambe GmbH zu vertretendem Verlust von Daten haftet die Xayambe GmbH nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.
Die Xayambe GmbH haftet nicht für Schäden, die durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers verursacht werden.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Die Xayambe GmbH übernimmt keine Haftung oder Garantie für die Erreichbarkeit, Leistungsbereitstellung, die Service Level Agreements (SLA) sowie Schäden, die durch Drittanbieter (z.B. Cloud Dienste) verursacht wurden. Bitte beachten Sie die hier geltenden gesonderten Bestimmungen des jeweiligen Anbieters.
Mit der Übergabe von Materialien räumt die Xayambe GmbH dem Auftraggeber vorbehaltlich der o.g. Regelungen lediglich ein nicht-ausschließliches, dauerhaftes, nicht übertragbares Recht ein, diese zu nutzen, soweit sich dies aus dem Zweck des Vertrags ergibt. Für die Beschaffung von Drittlizenzen ist im Zweifel der Auftraggeber selbst verantwortlich.
Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif, unbestritten oder anerkannt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsansprüche ist Essen.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist.
Zur Teilnahme am Online-Streitbeilegungsverfahren ist die Xayambe GmbH weder bereit noch dazu verpflichtet.
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